Die Vorstandschaft und der Vereinsausschuss des FCU gehen nach eingehender Diskussion davon aus, dass im Kalenderjahr 2021 keine größeren Präsenzveranstaltungen ohne strenge Auflagen im Innenbereich stattfinden können. Im Außenbereich sollte ab dem Sommer wieder der Sportbetrieb sowie der Betrieb des Vereinsheims mit entsprechenden Hygienekonzepten möglich sein.
Auf Grund der Mitgliederstruktur des Vereins und auf Grund der zu erwartenden Beschränkungen auch im Spätherbst kommt für den FCU nur eine Jahreshauptversammlung als Präsenzveranstaltung in Frage. Daher entscheiden die Gremien einstimmig, die Jahreshauptversammlung 2021 ausfallen zu lassen.
Die Entscheidung basiert auch auf dem sogenannten COVID-19-Gesetz vom 27.März 2020, das bis zum 31. Dezember 2021 angewendet werden kann. Darin hat der Gesetzgeber in § 5 für Vereine und Verbände Sonderregelungen erlassen, die verschiedene Optionen für die Durchführung der Mitgliederversammlung enthalten. Unter anderem ist darin geregelt, dass sich die Amtszeit des Vorstands bis zur Neuwahl verlängert. Das Gesetz gilt nur für die im Handelsregister eingetragenen Vorsitzenden. Für alle anderen Funktionsträger des Vereins endet deren Amtszeit drei Jahre nach der Wahl. Der Vorstand kann allerdings diese Funktionen bis zur Neuwahl kommissarisch nachbesetzen.
Die drei Vorsitzenden wie auch alle anderen Funktionsträger erklären sich bereit, ihr Amt bis zur nächsten regulären Jahreshauptversammlung im März 2022 weiterzuführen.
Johannes Bogensperger
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