Nach seiner Roten Karte im Kreisliga-Spiel beim BSC Schweinheim hat das Kreissportgericht Aschaffenburg nun das Urteil gegen FCU-Stürmer Moritz Hein veröffentlicht.
Moritz wird für 2 Spiele der Kreisliga-Mannschaft gesperrt und für alle anderen Spiele so lange, bis diese 2 Spiele in der Kreisliga abgesessen sind.
Damit erhielt Moritz Hein die Mindeststrafe, er ist nun für die beiden Partien gegen Dettingen und Elsenfeld gesperrt. Wenn beide Partien absolviert werden, dürfte Moritz im Derby gegen den VfR Goldbach am Kerbsamstag wieder mitwirken.
Der FC Unterafferbach bedankt sich hiermit nochmals beim BSC Schweinheim, der dem Sportgericht bestätigte, dass das Foul von Moritz Hein nicht rotwürdig gewesen ist.
Auch bedanken wir uns beim Kreissportgericht für das milde Urteil, durch welches der FCU nach der unberechtigten Roten Karte wenigstens nicht übermäßig bestraft wird.
Nach den Statuten der UEFA muss bei einer Roten Karte zwingend eine Sperre ausgesprochen werden, bei einer Roten Karte wegen „rohem Spiels“ liegt hier die Mindeststrafe bei 2 Spielen Sperre…
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